Frauenarztpraxis Höngg - pract med Manfred Albrecht
Verrechnung und Kostenübernahme
Rechnungsversand über MediData
Für die Verrechnung arbeiten wir seit 2017 mit der Firma MediData AG zusammen. Diese übermittelt die Rechnungen der obligatorischen Grundversicherung verschlüsselt elektronisch an die Krankenkasse.
Ihre Rechnungskopie erhalten Sie bequem per E-Mail oder eBill. Wird die elektronische Rechnungskopie nicht abgerufen.
Auch Rechnungen, welche direkt mit Ihnen abgerechnet werden, können elektronisch per E-Mail oder eBill versendet werden.
Es freut uns sehr, Ihnen diese einfache und papiersparende Dienstleistung anbieten zu können. Weitere Informationen zum elektronischen Rechnungsversand finden Sie in unserem Erklärvideo.
Natürlich können Sie sich für den konventionellen Weg der Papierrechnung via Post entscheiden. Dies muss von Ihnen allerdings explizit kommuniziert werden. (gegen Aufwandsentschädigung)
Gynäkologische Vorsorge und Kostenübernahme
Bei normalen Befunden übernimmt die obligatorische Grundversicherung gemäss Art. 12e Bst. b KLV die ersten beiden gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen im Jahresintervall und danach alle drei Jahre.
Für unsere Praxis ist nicht immer verbindlich erkennbar, ob und ab welchem Datum erneut ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht. Unklare Versicherungsangaben und nachträgliche Rechnungsänderungen verursachen einen erheblichen administrativen Aufwand.
Damit wir Ihren Termin von Anfang an korrekt zuordnen und abrechnen können, benötigen wir Ihre Mithilfe.
Was müssen Sie vor Ihrem Termin tun?
Bitte klären Sie schriftlich bei Ihrer Grundversicherung, ob die Routinekontrolle am gebuchten Termin übernommen wird und, falls nicht, ab welchem Datum wieder ein Anspruch besteht.
Senden Sie uns die eindeutige schriftliche Bestätigung spätestens 72 Stunden vor Ihrem Termin.
Akzeptiert werden E-Mails, Nachrichten aus der App oder dem Kundenportal sowie Bestätigungen als PDF oder Brief. Eine rein telefonische Auskunft genügt nicht!
Falls keine Bestätigung vorliegt:
Ohne fristgerechte schriftliche Bestätigung wird die Routinekontrolle als VVG-/Privatleistung vorbereitet und Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Zusatzversicherung richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag.
Für eine nachträgliche Rechnungsänderung aufgrund verspäteter oder unvollständiger Angaben kann gemäss unseren AGB eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– anfallen.
Medizinisch notwendige Untersuchungen aufgrund von Beschwerden, Erkrankungen oder laufenden Verlaufskontrollen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Über die medizinische Fallzuordnung entscheidet der behandelnde Arzt.
Weitere Informationen zu Tarifen, Gebühren und Terminabsagen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Mina Emadi
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