Frauenarztpraxis Höngg - pract med Manfred Albrecht

Unerwünschte Schwangerschaft

Sie befinden sich in einer misslichen Lage, sind ungewollt schwanger oder können aus einem anderen Grund heraus die aktuelle Schwangerschaft nicht austragen?

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Wir werden Sie frei von moralischen oder ethischen Haltungen beraten.

Schwangerschaften dürfen in der Schweiz ohne Angabe von Gründen bis zum Beginn der 13. SSW straffrei unterbrochen werden.

Hierbei wird in einem frühen Schwangerschaftsstadium meist der medikamentöse Unterbruch vorgenommen.

Wir haben die offizielle Befugnis der kantonalen Aerzteschaft des Kanton Zürich, Schwangerschaften im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu unterbrechen.

Falls dies aufgrund des Schwangerschaftsalters nicht mehr mittels Einnahme von Medikamenten geht ("Abtreibungspille"), können wir Sie als Belegarztpraxis betreuen oder Sie an entsprechende Einrichtungen vermitteln um eine zeitnahe operative Prozedur für sie zu organisieren (Curettage/ Auskratzung).

Wenn immer möglich, bringen Sie zur Konsultation einen Blutgruppenausweis mit. Das Wissen um die Blutgruppe ist zwingend notwendig.

Schwangerschaft ist auch in dieser Hinsicht - eine Vertrauenssache.

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